Energiepass- Energiebedarfsausweis - Energieausweis ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis?

Es besteht eine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises oder sog. Energiepass Energiebedarfsausweis schon jetzt für alle Neubauten oder Umbauten, die als wesentlich gelten.

Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit Baujahr 1965 oder früher ist den Interessenten ab dem 1. Juli 2008 ein Energieausweis vorzulegen.

Ab 1. Juli 2008 gilt die Vorlage des Energieausweises für nahezu alle Wohngebäude.

Ab Januar 2009 müssen auch in Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden.

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energiepass für Gebäude einzuführen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat einen Energiepass entwickelt und in einem Feldversuch in 33 Regionen bundesweit von November 2003 bis Ende 2004 getestet. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Ziel der dena: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

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Tel: +49 (0)30 72 61 65 – 600
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Ab 1. Juli 2008 – gilt die Vorlage des Energieausweises für nahezu alle Wohngebäude.