Energiepass- Energiebedarfsausweis - Energieausweis ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis?
Es besteht eine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises oder sog. Energiepass Energiebedarfsausweis schon jetzt für alle Neubauten oder Umbauten, die als wesentlich gelten.
Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit Baujahr 1965 oder früher ist den Interessenten ab dem 1. Juli 2008 ein Energieausweis vorzulegen.
Ab 1. Juli 2008 gilt die Vorlage des Energieausweises für nahezu alle Wohngebäude.
Ab Januar 2009 müssen auch in Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden.
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer
oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren
Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe
fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energiepass
für Gebäude einzuführen. Die Deutsche Energie-Agentur
GmbH (dena) hat einen Energiepass entwickelt und in
einem Feldversuch in 33 Regionen bundesweit von November 2003
bis Ende 2004 getestet. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv,
zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf
von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Ziel der
dena: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich
mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie
es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis
ist.
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestrasse 128a
10115 Berlin, Germany
Tel: +49 (0)30 72 61 65 – 600
Fax: +49 (0)30 72 61 65 – 699
info@dena.de
www.dena.de
Ab 1. Juli 2008 – gilt die Vorlage des Energieausweises für nahezu alle Wohngebäude.